Gerne informieren wir Sie über alle Möglichkeiten, die Ihnen in den unterschiedlichen Situationen zur Auswahl stehen, damit Sie auf dieser Basis gemeinsam mit uns und Ihren Angehörigen die richtigen Entscheidungen treffen können. Dabei klären wir in Ruhe alle wichtigen Fragen, zum Beispiel zu Vorsorgepapieren, Finanzierung, Betreuungsleistungen und vielen weiteren Themen.
Nur wer über seine Möglichkeiten gut informiert ist, kann wichtige Entscheidungen treffen.
Wenn es um die Pflege von Angehörigen geht, möchten Sie natürlich eine gute Wahl treffen. Im ersten Moment ist es oft nicht leicht, aus dem großen Angebot an Hilfeleistungen das Richtige auszuwählen – besonders dann, wenn zeitlicher, finanzieller oder emotionaler Druck dazukommt.
Bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch schildern Sie uns Ihre genaue Situation. Gemeinsam überlegen wir, welche Dienstleistungen für Ihren konkreten Bedarf hilfreich sind. Dazu gehört natürlich ebenso die Einschätzung der finanziellen Machbarkeit.
Auch wenn abzusehen ist, dass keine medizinische Hilfe mehr möglich ist, sind wir für Sie da. Wir beraten, betreuen und bieten Unterstützung durch unsere Fachkräfte für Palliativmedizin und arbeiten auch mit der Arbeitsgemeinschaft Hospiz Nürtingen zusammen.
Unter Wohnberatung versteht man die professionelle Feststellung von Gefahrenquellen und Hindernissen in der Wohnung – damit Sie sich auch im Alter zu Hause sicher fühlen.
Dazu beraten wir Sie ausführlich. Für die meisten Leistungen kommen die Kranken- und Pflegekassen komplett oder teilweise auf. In manchen Situationen gibt es Hilfe über den Sozialhilfeträger. Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich auch in diesem Bereich bestens aus.
Rufen Sie uns einfach an und lernen Sie uns kennen.
Wir beraten Sie gerne – bei uns in der Diakoniestation, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und mehr
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens für bestimmte Bereiche eine Gesundheitsvollmacht oder für alle Lebensbereiche eine Generalvollmacht erteilen.
In einer Patientenverfügung erläutern Sie, welche medizinischen und pflegerischen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe nach Ihrem Willen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall in einen Zustand geraten, welcher Ihre Urteils- und Entscheidungsfähigkeit auf Dauer verhindert.
In einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person vorschlagen, welche von Amts wegen zu Ihrer Betreuerin beziehungsweise Ihrem Betreuer bestellt werden soll, wenn Sie aufgrund alters- oder krankheitsbedingter Umstände nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen.
Wir beraten Sie kostenlos in einem persönlichen Gespräch.
Dazu arbeiten wir mit der Beratungsstelle der Esslinger Initiative e.V. zusammen.
In der ambulanten Pflege arbeiten wir mit verschiedenen Kostenträgern
zusammen.
Sie erstattet Behandlungspflege.
In der Behandlungspflege werden die ärztlichen Verordnungen durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt stellt einen Verordnungsschein aus, den die Patientin beziehungsweise der Patient auf der Rückseite unterschreibt. Die Diakoniestation muss den Verordnungsschein zu Beginn der Behandlung an die Krankenkasse zur Genehmigung schicken.
Sie erstattet die Kosten für Körperpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, sofern eine Einstufung für die Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Preise sind gesetzlich durch die Pflegeversicherung festgelegt. Innerhalb der Pflegekasse können sowohl Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege als auch Betreuungsleistungen erbracht werden.
Wenn keine Einstufung wegen Pflegebedürftigkeit vorliegt, müssen die Kosten von der Patientin beziehungsweise dem Patienten selbst übernommen werden. Die Preise hierfür legt der Diakonieausschuss in der Gebührenordnung fest. Bei Übersteigung des Erstattungsbetrags durch die Pflegeversicherung müssen die Patientinnen und Patienten die Differenz selbst erstatten. Hier gelten die Preise der Pflegeversicherung.
Bei Bedürftigkeit der Patientinnen und Patienten übernimmt das Sozialamt nach vorheriger Prüfung der Vermögensverhältnisse die Kosten. Dazu arbeiten wir mit der Beratungsstelle der Esslinger Initiative e.V. zusammen.
Aktuelle Gebührenordnung vom 01.01.2023
Hier haben wir für Sie eine Übersicht der Leistungen und Preise zusammengestellt.